Testament, Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Anordnungen für den Todesfall
Mit gutem Gefühl alles geregelt
Mit gutem Gefühl alles geregelt
Machen Sie sich Gedanken über Ihren Tod hinaus?
Wollen Sie Ihre Angehörigen im Todesfall entlasten?
Sie möchten gerne selber entscheiden, was mit Ihrem Nachlass geschieht?
Es gibt Themen, die wir lieber auf irgendwann verschieben, obwohl sie unseren Angehörigen später viel Last abnehmen können.
Fragile Bern ESPACE Mittelland bietet diverse Dokumente, die Ihnen dabei helfen, Ihre Angelegenheiten schon jetzt zu regeln.
Sie können die Dokumente direkt online auf der Webseite ausfüllen und herunterladen (siehe unten) oder in gedruckter Version bestellen unter bern@fragile.ch
Anordnungen für den Todesfall
Das Dokument “Anordnungen für den Todesfall” dient dazu, Angehörige in einer emotional schwierigen Zeit zu entlasten und gleichzeitig sicherzustellen, dass persönliche Wünsche respektiert werden. Es ersetzt weder ein Testament noch einen Vorsorgeauftrag, sondern ergänzt diesen sinnvoll, damit alle Unterlagen schnell gefunden werden und Ihre Liebsten Ihre Wünsche umsetzen können. Diese Anordnungen sind also ein Akt der Vorsorge und Fürsorge zugleich.
Vorsorgeauftrag
Sorgen Sie vor - damit Ihr Wille auch dann respektiert wird, wenn Sie diesen nicht mehr selber zum Austruck bringen können.
Wie sie genau vorgehen erfahren Sie hier >>>
Patientenverfügung
Halten Sie schriftlich fest, welche medizinischen Behandlungen Sie für sich wünschen, wenn Sie nicht mehr selber entscheiden können.
Hier erfahren Sie, weshalb es eine Patientenverfügung braucht >>>
Legat / Vermächtnis
Mit Ihrem Legat oder Vermächtnis tun Sie Gutes über Ihr Leben hinaus. Sie fördern damit nachhaltige Projekte, welche ein sinnerfülltes und möglichst zufriedenes Leben von Menschen mit einer Hirnverletzung ermöglichen. Dank dieser Angebote können Erwachsene mit einer Behinderung chancengleich am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.
FRAGILE BERN verpflichtet sich zu einem vertraulichen Umgang mit Ihrem letzten Willen. Wir garantieren, dass Ihr Nachlass jenem Zweck zugutekommt, den Sie in Ihrem Testament festhalten.
Haben Sie eine Frage zu Testamentsspenden? Ich freue mich, wenn Sie mich kontaktieren!
Cornelia Stettler, Leiterin Geschäftsstelle